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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Fahrzeugbewertung sowie für die Anbahnung und Durchführung von Fahrzeugankäufen durch:

kfzankauf-24.de
Inhaber: Bülent Özdemir
Königsberger Allee 111 A
47058 Duisburg

nachfolgend „Ankäufer“ genannt.

Die Kontaktaufnahme und Fahrzeuganfrage kann insbesondere über die Website, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über andere von uns angebotene Kommunikationswege erfolgen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Fahrzeugbewertung und Fahrzeuganfrage

Über unsere Website können Verkäufer Fahrzeugdaten, Fahrzeugbilder sowie ergänzende Angaben und Unterlagen übermitteln, um eine Fahrzeugbewertung und ein persönliches Ankaufangebot anzufordern.

Die Übermittlung einer Fahrzeuganfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Die vom Verkäufer übermittelten Informationen dienen insbesondere der Identifizierung und Einordnung des Fahrzeugs, der Beurteilung des Fahrzeugzustands, der Berücksichtigung von Ausstattung, Laufleistung, Schäden und Mängeln sowie der Vorbereitung eines möglichen Ankaufangebots.

Die Fahrzeugbewertung stellt für sich allein noch keinen Kaufvertrag dar.

3. Bewertungsgrundlage

Die Fahrzeugbewertung erfolgt auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Angaben sowie gegebenenfalls anhand von Fahrzeugbildern, Fahrzeugunterlagen, professionellen Fahrzeug- und Marktdaten und digitalen bzw. automatisierten Analyseverfahren.

Bei der Bewertung können insbesondere Fahrzeugmodell, Erstzulassung, Laufleistung, Motorisierung, Ausstattung, Fahrzeugzustand, Schäden, Vorschäden und aktuelle Marktbedingungen berücksichtigt werden.

Eine Fahrzeugbewertung oder Preiseinschätzung stellt keine Garantie für einen bestimmten Markt-, Händler- oder Verkaufspreis dar.

4. Ankaufangebot und Vertragsschluss

Auf Grundlage der übermittelten Informationen kann der Ankäufer dem Verkäufer ein persönliches Ankaufangebot mitteilen.

Fahrzeugbewertungen, Preiseinschätzungen und Ankaufangebote, die über die Website, per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder auf einem anderen Kommunikationsweg mitgeteilt werden, sind unverbindlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst mit Abschluss des individuellen Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Ankäufer zustande.

Eine Fahrzeugbewertung, die Mitteilung eines Ankaufpreises, die Zustimmung des Verkäufers zu einem zuvor genannten Preis sowie die Vereinbarung eines Besichtigungs-, Übergabe- oder Abholtermins begründen für sich allein noch keinen Kaufvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Prüfung des Fahrzeugs vor Vertragsschluss

Der Ankäufer ist berechtigt, die Angaben des Verkäufers sowie den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs vor Abschluss des Kaufvertrags zu überprüfen.

Hierbei können insbesondere Identität des Fahrzeugs, Kilometerstand, Ausstattung, Fahrzeugzustand, Unfall- und Vorschäden, technische Mängel, Fahrzeugunterlagen sowie Eigentums- und Verfügungsberechtigung überprüft werden.

Weicht der tatsächliche Fahrzeugzustand oder die tatsächliche Ausstattung wesentlich von den zuvor übermittelten Angaben, Bildern oder Unterlagen ab, kann der Ankäufer vor Abschluss des Kaufvertrags ein angepasstes Ankaufangebot unterbreiten oder vom Ankauf Abstand nehmen.

Für bereits abgeschlossene Kaufverträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Angaben und Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer hat die für die Fahrzeugbewertung und den Fahrzeugankauf erforderlichen Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Insbesondere sind bekannte Unfall- und Vorschäden, reparierte Schäden, technische Defekte oder Funktionsstörungen, Motor- oder Getriebeschäden, bekannte Abweichungen des tatsächlichen Kilometerstands vom angezeigten Kilometerstand, bestehende Finanzierungen oder Leasingverträge, Rechte Dritter am Fahrzeug sowie sonstige erhebliche Mängel oder Veränderungen des Fahrzeugs mitzuteilen.

Der Verkäufer darf keine ihm bekannten wesentlichen Mängel oder sonstigen für die Kaufentscheidung erheblichen Tatsachen verschweigen.

Für unrichtige oder unvollständige Angaben gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

Der Verkäufer bestätigt, dass er Eigentümer des angebotenen Fahrzeugs ist oder über eine ausreichende Berechtigung verfügt, das Fahrzeug zu verkaufen.

Bestehen Rechte Dritter, Finanzierungen, Sicherungsübereignungen, Leasingverhältnisse oder sonstige Belastungen, sind diese vor Abschluss des Kaufvertrags vollständig offenzulegen.

Das Fahrzeug muss spätestens bei Eigentumsübertragung frei von nicht ausdrücklich vereinbarten Rechten Dritter sein.

8. Fahrzeugbilder und Unterlagen

Vom Verkäufer übermittelte Fahrzeugbilder und Unterlagen müssen sich auf das angebotene Fahrzeug beziehen und den Fahrzeugzustand soweit möglich zutreffend wiedergeben.

Bei der Fahrzeugübergabe sind – soweit vorhanden und für den Ankauf erforderlich – insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und II, vorhandene Fahrzeugschlüssel, HU-/TÜV-Unterlagen, vorhandene Service- und Wartungsunterlagen sowie vereinbarte Zubehörteile und sonstige Fahrzeugunterlagen bereitzuhalten.

Fehlende Unterlagen, Schlüssel oder vereinbarte Fahrzeugbestandteile sind dem Ankäufer rechtzeitig mitzuteilen.

9. Fahrzeugabholung und Übergabe

Soweit vereinbart, erfolgt die Abholung des Fahrzeugs kostenlos beim Verkäufer vor Ort.

Die Abholung kann durch den Ankäufer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Abhol- oder Transportdienst durchgeführt werden.

Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart.

Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und sonstigen Gegenstände zur Verfügung stehen.

10. Kaufpreis und Zahlung

Der endgültige Kaufpreis ergibt sich aus dem zwischen Verkäufer und Ankäufer abgeschlossenen Kaufvertrag.

Die Zahlung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung insbesondere per Echtzeitüberweisung, Banküberweisung oder – soweit vereinbart und gesetzlich zulässig – in bar.

Die Auszahlung erfolgt im Zusammenhang mit der Fahrzeugübergabe nach Maßgabe des jeweiligen Kaufvertrags.

11. Eigentumsübergang

Der Eigentumsübergang richtet sich nach dem jeweiligen Kaufvertrag.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, geht das Eigentum am Fahrzeug mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und Übergabe des Fahrzeugs auf den Ankäufer über.

Die vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und sonstigen zum Fahrzeug gehörenden Gegenstände sind bei der Fahrzeugübergabe mit zu übergeben.

12. Sach- und Rechtsmängel

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Kaufvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Ein vereinbarter Haftungsausschluss lässt insbesondere die gesetzlichen Regelungen bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder ausdrücklich übernommenen Garantien unberührt.

13. Keine Verpflichtung zum Fahrzeugankauf

Die Nutzung der Fahrzeugbewertung, das Absenden einer Fahrzeuganfrage, die Mitteilung eines Ankaufpreises oder die Vereinbarung eines Besichtigungs-, Übergabe- oder Abholtermins verpflichtet den Ankäufer nicht zum Ankauf des Fahrzeugs, solange noch kein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.

Ebenso ist der Verkäufer bis zum Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags nicht verpflichtet, das Fahrzeug an den Ankäufer zu verkaufen.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

15. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit das UN-Kaufrecht Anwendung finden könnte, wird dessen Anwendung ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.

16. Gerichtsstand

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Duisburg Gerichtsstand.

17. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Ankäufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder eine Regelungslücke besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.